Teilnahmebedingungen für Veranstaltungen von Solo&Co/EmwAg e.V
§ 1 Geltungsbereich
Solo&Co/EmwAg e.V. bietet ein- und mehrtägige Veranstaltungen für christliche Singles an. Das Grundanliegen dabei ist die Ermutigung, die Inspiration und die Vernetzung der Teilnehmenden.
Über diese Angebote wird auf www.soloundco.net und in Flyern informiert.
Die folgenden Teilnahmebedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen den „Teilnehmenden“ an Seminaren, Kursen, Themen-Wochenenden und sonstigen Veran staltungen (im Folgenden "Veranstaltung") und Solo&Co/EmwAg e.V. (vertreten durch die 1. Vorsitzende: Dr. Ulrike Odefey), Thomastr. 4, 14624 Dallgow-Döberitz (im Folgen den "Verein").
Auf der Homepage und in Printmedien von Solo&Co/EmwAg e.V. werden auch Angebote anderer Veranstalter beworben, die in Zusammenarbeit mit dem Verein konzipiert sind. Für diese Angebote gelten die jeweiligen Teilnahmebedingungen/AGB der Veranstalter.
§ 2 Anmeldung/Anmeldebestätigung
Der Teilnehmende kann sich zu den Veranstaltungen von Solo&Co/EmwAg e.V. mithilfe des Online-Anmeldeformulars des jeweiligen Angebots auf www.soloundco.net, elektro nisch per E-Mail an veranstaltungen@soloundco.net oder schriftlich per Post an Solo&Co/EmwAg e.V., Thomastr. 4, 14624 Dallgow-Döberitz anmelden.
Jeder Teilnehmende erhält per E-Mail oder ggf. per Post eine Anmeldebestätigung. Die Anmeldung wird verbindlich, wenn die jeweilige Anmeldegebühr bzw. Programm pauschale auf dem Konto des Vereins eingegangen ist.
Bei mehrtägigen Veranstaltungen erhalten alle Teilnehmenden ca. zwei Wochen vor Beginn weitere Informationen zur Veranstaltung.
§ 3 Stornierungen
Eine Stornierung durch den Teilnehmenden muss elektronisch per E-Mail an veranstaltungen@soloundco.net oder schriftlich per Post an Solo&Co/EmwAg e.V., Thomastr. 4, 14624 Dallgow-Döberitz erfolgen.
Maßgebend für den Rücktrittszeitpunkt ist der Eingang der Stornierung beim Verein.
Der Verein stellt bei jedem Rücktritt eine Aufwandsentschädigung in Rechnung. Sie beträgt:
• für Tagesveranstaltungen: 15 Euro,
• für Wochenendveranstaltungen: 25 Euro,
• für mehr als zweitägige Veranstaltungen: 75% der Programmpauschale.
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Wenn gebuchte Zimmer bis zum Beginn der Veranstaltung nicht anderweitig belegt werden können und der Vertragspartner (Veranstaltungsort) Stornokosten in Rechnung stellt, muss der Verein diese – konkret und nachweisbar entstandenen – Kosten an stornierende Teilnehmende weitergeben.
Geleistete Zahlungen werden mit den Stornokosten verrechnet.
Der Nichtantritt von Teilnehmenden wird wie ein Rücktritt gewertet, es fallen grundsätz lich die volle Programmpauschale sowie Unterkunfts- und Verpflegungskosten an.
§ 4 Absage von Veranstaltungen
Bei Nichterreichen einer in der Ausschreibung angegebenen Mindestteilnehmerzahl, bei Unmöglichkeit der Leistung durch höhere Gewalt oder aus anderen organisatorischen oder wirtschaftlichen Gründen kann der Verein angebotene Veranstaltungen absagen. In diesem Fall werden angemeldete Teilnehmende unverzüglich per Mail oder ggf. per Post informiert und bereits gezahlte Kosten erstattet.
Darüberhinausgehende Ansprüche, insbesondere der Ersatz von Reise- und Übernach tungskosten sowie Arbeitsausfall, sind ausgeschlossen.
§ 5 Ablehnung einer Anmeldung
Der Verein kann ohne Angabe von Gründen eine Anmeldung zu einer Veranstaltung ablehnen.
§ 6 Kosten, Fälligkeit, Zahlung
Die Höhe der Teilnahmegebühren ergibt sich aus der jeweiligen Veranstaltungsaus schreibung. Die Anmeldegebühr bzw. Programmpauschale ist mit der Anmeldung fällig. In der Anmeldebestätigung werden der zu zahlende Betrag und die Bankverbindung des Vereins mitgeteilt.
Ggf. fällige Kosten für Unterkunft und Verpflegung werden von jedem Teilnehmenden direkt an das Tagungshaus gezahlt oder auf Rechnung/im Auftrag des Hauses vom Ver ein kassiert.
§ 7 Änderungen des Veranstaltungsverlaufs
Der Verein behält sich vor, angekündigte Referierende durch andere zu ersetzen und den Ablauf der Veranstaltungen zu ändern oder einzelne Vorträge einer Veranstaltung zu ersetzen, umzugestalten oder entfallen zu lassen, soweit dies keinen Einfluss auf den Gesamtcharakter der Veranstaltung hat.
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§ 8 Urheberrechte
Die Veranstaltungsunterlagen sind urheberrechtlich geschützt. Der Verein überlässt dem Teilnehmenden die Veranstaltungsunterlagen nur zur bestimmungsgemäßen Nut zung.
Die Änderung der Veranstaltungsunterlagen und die Nutzung geänderter Fassungen, die öffentliche Zugänglichmachung, insbesondere im Internet oder in anderen Netzwerken sowie die Verwendung in sonstigen Datenbanken sind nicht gestattet. Die – auch aus zugsweise – Vervielfältigung, kostenlose oder entgeltliche Weitergabe an Dritte oder an derweitige Nutzung der Veranstaltungsunterlagen ist nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung des Vereins gestattet.
Bei der Veranstaltung entstandene Fotos und Filmaufnahmen können nach vorheriger schriftlicher Einwilligungserklärung im Rahmen von Beiträgen in Publikationen und In ternetauftritten des jeweiligen Veranstaltenden veröffentlicht werden.
§ 9 Datenschutz
Solo&Co/EmwAg e.V. verwendet die im Rahmen der Anmeldung erhobenen Daten gemäß der geltenden Datenschutzbestimmungen zum Zweck der Durchführung der angebotenen Leistungen.
§ 10 Haftung
Die vertragliche und die gesetzliche Haftung des Vereins für Schadensersatz wegen leichter Fahrlässigkeit, gleich aus welchem Rechtsgrund, wird wie folgt beschränkt:
1. Der Verein haftet bei Verletzung wesentlicher Pflichten aus dem Schuldverhältnis der Höhe nach begrenzt auf die vertragstypischen, vorhersehbaren Schäden;
2. der Verein haftet nicht bei Verletzung nicht wesentlicher Pflichten aus dem Schuldverhältnis sowie wegen leichter Fahrlässigkeit im Übrigen.
Die vorgenannten Haftungsbeschränkungen gelten nicht in Fällen zwingender gesetzli cher Haftung sowie bei schuldhaft verursachten Körperschäden.
Jeder Teilnehmende ist verpflichtet, eigenverantwortlich angemessene Maßnahmen zur Schadensabwehr und -minderung zu treffen und sollte selbst für den gewünschten und ausreichenden Versicherungsschutz sorgen.
§ 11 Weiteres
Sollte eine in diesen Bedingungen enthaltene Regelung unwirksam sein oder sollte sich eine Lücke herausstellen, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Regelungen.
Änderungen und Ergänzungen der Teilnahmebedingungen bedürfen der Schriftform.
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