Wir wissen, dass es gute Gründe für die Stornierung einer Anmeldung geben kann. Dennoch müssen wir bei jedem Rücktritt eine Aufwandsentschädigung in Rechnung stellen. Sie beträgt
Wenn das gebuchte Zimmer bis zum Beginn der Veranstaltung von uns nicht anderweitig belegt werden kann und unser Vertragspartner uns für das nicht in Anspruch genommene Zimmer Stornokosten auferlegt, müssen wir diese – uns konkret und nachweisbar entstandenen – Kosten zusätzlich an stornierende TeilnehmerInnen weitergeben. Auch wenn dieser Fall bislang praktisch noch nie eingetreten ist, wollen wir unsere TeilnehmerInnen rechtzeitig darauf aufmerksam machen, was im schlimmsten Fall passieren kann. Wir kalkulieren im Interesse aller sehr knapp und bitten um Verständnis für diese Regelung. Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittversicherung.
Jede Stornierung muss schriftlich erfolgen. Maßgebend für den Rücktrittszeitpunkt ist der Eingang der Stornierung bei Solo&Co, Thomastr. 4, 14624 Dallgow-Döberitz oder per Mail an: veranstaltungen@soloundco.net.
Der Nichtantritt wird grundsätzlich wie ein Rücktritt gewertet. Geleistete Zahlungen werden mit den Stornokosten verrechnet.
* Bitte beachten: Diese Stornoregelung gilt für Veranstaltungen, die direkt von Solo&Co angeboten werden. Bei Veranstaltungen anderer Anbieter gelten deren Stornobedingungen und sind dort zu erfragen.
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