Küssen wollten sie sich nicht, als sie vor ziemlich genau drei Jahren „Ja“ zu einander sagten im Standesamt. Das hätte nicht gepasst, sagen Claudia und Conny unisono, zwei gestandene Frauen aus dem Fränkischen. Sie kennen sich seit einem Vierteljahrhundert, sind beide Ende vierzig und gut ein Dutzend Jahre miteinander befreundet. Seit zehn Jahren teilen sie eine Wohnung und machen fast alles gemeinsam. Ein lesbisches Paar sind sie dennoch nicht. Das ist erst einmal etwas fremd. Astrid Eichler hat recht: Es gibt immer noch was Anderes.
Das Andere: zwei Frauen, die spüren, dass sie rechtlich und tatsächlich füreinander einstehen wollen – bis ans Lebensende und ohne erotische Bindung. Die Ehe mit einem Mann, vielleicht sogar Kinder – das war auch mal ihr Wunschtraum gewesen. Es ergab sich nicht; so rückte der Wunsch nach einer Beziehung mit einem Mann sacht in die Ferne. Für beide. Die Sehnsucht nach Verbindlichkeit und Schutz, der Wunsch nach einem Hafen blieb.
Conny und Claudia suchten rechtliche und geistliche Beratung und entschieden sich nach einigem Ringen für eine Eingetragene Partnerschaft. Gegenüber Dritten, Behörden, Ärzten, Versicherungen, Banken können sie damit ihre enge Verbundenheit und wechselseitige Verantwortlichkeit zum Ausdruck bringen und nachweisen. Der Gesetzgeber hat diese Konstellation durchaus auch im Blick. Das Gesetz spricht davon, dass die sexuelle Orientierung dafür unerheblich ist. Unter den Kollegen, den Freunden, in den beiden Herkunftsfamilien fand ihre Entscheidung Respekt, Anerkennung und Wohlwollen. Anhaltenden Gegenwind erlebten sie nur von christlichen Geschwistern, sodass sich Conny und Claudia eine neue Gemeinde suchten. In einer Freien Gemeinde in Nürnberg schlagen sie – nach der tiefen Enttäuschung über die erfahrene Ablehnung – langsam Wurzeln und gewinnen Vertrauen zurück.
Zwei schwere Erkrankungen haben diese Entscheidung mittlerweile noch vertieft. Ohne die andere, ihre Fürsorge, das Sich-ganz- konkret-Kümmern wäre ich verloren gewesen – so haben es beide erlebt. Der Entschluss, Verantwortung für die andere zu übernehmen, bedeutet manchmal einen Verzicht auf Freiheiten, räumt Conny ein. Doch das Gefühl von Zusammengehörigkeit, die gegenseitige Korrektur und der gemeinsame Reifeprozess, weil Konflikte ausdiskutiert werden müssen, schlagen viel stärker zu Buche. Keine Sekunde haben sie diesen Schritt bereut – auch dann nicht, als bei der einen eine bleibende Lähmung im Raum stand.
Die Eingetragene Partnerschaft ist seit 1.10.2017 rechtlich nicht mehr möglich. Die bis dahin geschlossenen Verträge gelten zwar fort. Doch müssen nun Menschen, die füreinander einstehen wollen, entweder den Weg der Eheschließung nehmen oder privatrechtliche Vereinbarungen schließen und Vollmachten ausstellen. Anderenfalls fehlt gegenüber Behörden, Ärzten, Banken jede Beweiskraft. Das fängt beim Mietrecht an, geht über Haftungs- und Versicherungsfragen, Erbrecht, Unterhaltsverpflichtung hin zu Vollmachten im Krankheitsfall und zur Patienten-Verfügung.
Ist das nicht doch Liebe zwischen euch?, frage ich Conny und Claudia am Ende des Gesprächs. Die beiden sehen in der besonderen Zuneigung zwischen David und Jonatan ihr Vorbild. In 1. Sam 18,1-4 heißt es: Jonatan schloss mit David einen Bund, denn er hatte ihn lieb wie sein eigenes Leben. Und Jonatan zog seinen Rock aus, den er anhatte, und gab ihn David, dazu seine Kleider und sein Schwert, seinen Bogen und seinen Gürtel. In 1. Sam 23,18 wird dieser Bund noch einmal erneuert. Conny und Claudia haben ihren Lebensbund mit Ringen bekräftigt.
Aktuelles

Ein besonderer Bund | Patricia

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Marion Heigl, Geschäftsstelle










